Dystonie  Schwere der Betroffenheit

Hier erfährst Du in aller Kürze etwas zu den Schweregraden einer Dystonie

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Dystone Betroffenheit

Der Begriff "Schwere" steht für das Ausmaß einer Erkrankung mit Blick auf durch diese verursachte Beeinträchtigungen und Behinderungen.

Bei "Schmerz" (im medizinischen Sinne) handelt es sich um ein unangenehmes bis unerträgliches Sinnes- und Gefühlserlebnis, welches auf einer tatsächlichen Schädigung des Körpers fußt.

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt die Schwere einer Behinderung an und ist ein Gradmesser dafür, wie stark ein Mensch mit Behinderung oder Erkrankung an der gesellschaftlichen

Teilhabe beeinträchtigt ist.

- Leicht - Mittelschwer -

- Schwer - Sehr schwer


Dystonie ist, auch was ihre Schwere anbelangt, nicht gleich Dystonie. Weder objektiv (klinisch messbar) noch subjektiv (persönlich wahrgenommen).


Die Schwere einer Dystonie bemisst sich zunächst an der Form.


  • Generalisierte Dystonien stellen die komplexeste Form einer dystonen Bewegungsstörung dar. Dies, weil sie den überwiegenden oder ganzen Körper betreffen.


  • Vergleichbar komplex sind oromandibuläre Dystonien, vor allem dann, wenn sie in Kombination mit einer zervikalen Dystonie  (den Hals und Nacken betreffend) oder Blepharospasmus (die Augen betreffend) auftreten.


Besonders herausfordern sind die vorgenannten Dystonieformen, wenn das Schlucken, Atmen und Sprechen mitbetroffen sind. Dies zum einen, weil die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme gehemmt sind. Zum anderen gelangt nicht selten etwas in die Lunge, was, in einfachen Fällen, zu Hustenanfällen und Brechreiz führt. In schlimmeren Fällen hat die sogenannte Aspiration gar eine Lungenentzündung zur Folge. Nicht zuletzt wirken Unregelmäßigkeiten beim Essen und Trinken, ein fortwährendes Sich-Verschlucken und Sprechstörungen abstoßend auf das Gegenüber. Sind - bei einer Generalisierten Dystonie, die Steh- Geh- und Sitzfähigkeit betroffenen, bedarf es zudem vielfältigster Unterstützung.


Ferner hängt die Schwere einer Dystonie von ihrer Behandlungs- bzw. Therapiezugänglichkeit ab. Es gibt bestimmte Dystonien - unbenommen ihrer Form - die auf Therapien ansprechen und andere, die wiederum relativ behandlungs- und therapieresistent sind.


Schließlich bemisst sich die Schwere einer dystonen Bewegungsstörung an den Schmerzen  (#Schmerz) die sie verursacht. Hierbei kommt es weniger auf die Art des Schmerzes bzw. der Schmerzen an, vielmehr sind Stärke, Dauer, Qualität ausschlaggebend.


  • Die Stärke wird mit einer "numerischen Schmerzskala" von 1 bis 10 gemessen. 10 steht für "stärkste vorstellbare Schmerzen" und 0 für "keine Schmerzen".


  • Die Dauer wird in akut (kleiner 3 Monate) subakut (3 bis 6 Monate) oder chronisch (größer 6 Monate) unterschieden.


  • Die Qualität kann "oberflächlich", "tief" oder "phantommäßig" (bei fehlendem Körperteil oder -glied) sein.


Über die "allgemeine "Schwere" einer Dystonie befinden sodann Neurologinnen und Neurologen in dem sie entsprechendes in ihrem Befundbericht vermerken. Über die "besondere Schwere" einer Dystonie befinden, auf Antrag der Betroffenen, Versorgungsämter oder Landesämter für Soziales im Rahmen ihrer Feststellung des "Grad der Behinderung (GdB)" (vgl. hierzu "Schwerbehinderung).