THS und andere Technik
In Haushalten z.B.
- Elektrische Zahnbürsten - kein Problem.
- Massagegeräte - kein Problem.
- Mikrowellen - kein Problem.
- Haartrockner - kein Problem
In Werkstätten z.B.
- kleine Bohrmaschinen - kein Problem
- Akkuschrauber - kein Problem
- Messtechnik - kein Problem
- kleine Sägen - kein Problem
Computertechnik
- WLAN
- APC, Laptops, Tablets
- Smartphones
- Beamer
Unterhaltungstechnik z.B.
- Lautsprecher und Subwoofer - kein Problem
- Kopfhörer aller Art - kein Problem
- Musikanlagen - kein Problem
- Fernseher - kein Problem
Dystoniebetroffene, die mit einer Tiefen Hirnstimulation (THS) versorgt worden sind, fragen sich mitunter, ob die Medizintechnik mit handelsüblichen elektrischen Geräten interferiert, als sich unter Umständen ausschaltet oder gar Schaden nimmt.
Die Antwort ist so kurz, wie einfach:
Grundsätzlich "Nein!".
Einzig vorsichtig mögen THSler/innen mit Blick auf Induktionskochfelder sowie starke bzw. hochleistende Bohrmaschinen, Kettensägen und Schweißgeräte sein sein. Der Schrittmacher selbst sollte - so die Hersteller - nicht näher als 30cm an die Magnetspule bzw. den Elektromotor herankommen.
Bei Fußgehenden kein Problem. Einzig Sitzende, etwa Rollstuhlnutzende, sollten beim Kochen oder Handwerken etwas vorsichtiger sein und eine Entfernung von THS von wenigstens 30cm zum Motor bzw. der Magnetspule einhalten. So kann ein starkes elektromagnetisches Felder das Implantat kurzzeitig abschalten, falsche Impulse erzeugen, Programme verändern oder in seltenen Fällen das umliegende Gewebe erhitzen.
Beachtlich zudem Diebstahlssicherungen in Kaufhäusern oder metalldelektierende Tor- und Handsonden. Sie nutzen elektromagnetische Induktion mit VLF-Technik (Very Low Frequency), welche für Schrittmacher gleichsam grundsätzlich ungefährlich.
Entsprechendes gilt für Körper- und Gepäckscanner. die vermittels Terahertz-Wellen-Technik funktionieren. Diese zum Einsatz kommen, um verbotene Gegenstände in Hand- und aufgegebenem Gepäck sowie an Personen zu finden.
Nähere Informationen können den Beschreibungen der Geräte der jeweiligen Hersteller entnommen werden. Doch Achtung: Beschreibungen amerikanischer Hersteller schließen stets alle vermeintlichen nicht nur Risiken, sondern auch Restrisiken mit einer Gefahr des Schadenseintritts von unter 1 Prozent aus. Dies liegt in deren Haftungsrecht begründet und nicht, weil etwas tatsächlich gefährlich wäre. Wie auch immer: Im Zweifel fragt bitte Eure Neurochirurginnen und Neurochirurgen. Sie kennen sich verdammt gut aus (...).
